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Autor: | BOzard | ||
Datum: | 21.01.21 13:33 | ||
Antwort auf: | Reisepaß genügt von René Meyer | ||
>Als Ausweis erlaubt ist auch ein Reisepaß. Vielleicht hast Du einen gültigen; den mitnehmen. Wenn der Perso so lange abgelaufen ist, hat er sicherlich auch keinen gültigen Reisepass mehr. Davon ab: den alten abgelaufenen Perso mitnehmen genügt. Der wird dann Vorort untauglich gemacht. Wichtig sind noch: die Geburtsurkunde (oder Abstammungsurkunde. Egal) und 2 aktuelle Lichtbilder. Einen für den neuen Perso, und einen für den Übergangsperso. Und das Geld für beides. |
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