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Autor: | Telemesse | ||
Datum: | 20.01.21 12:00 | ||
Antwort auf: | Re:Mindestens 54% Geschwindigkeit garantiert :-) von Bozbar! | ||
>>>Ich hoffe es ist nicht das berühmte Kleingedruckte: "bis zu 250" >> >>Das gibt's ja so nicht mehr bzw. muss dem Kunden vorab die verbindliche Mindestgeschwindigkeit mitgeteilt werden. Die Telekom garantiert übrigens 54% der maximalen Geschwindigkeit (Quelle: Telekom-Chat). > >Das müssen sie ja seitdem es die TK-Transparenzverordnung gibt, die Anbieter verpflichtet ein Datenblatt mit unter anderem der Angabe der Minimalübertragungsrate für jedes Produkt anzubieten. >Das hat damals dazu geführt, das einigen Bekannten der Vertrag gekündigt wurde weil bei ihnen im Bereich der Minimalwert nicht gewährleistet werden konnte. X-D Das ist genau der Punkt. Da müsste es erst mal einen gesetzlich festgelegten Standard für z.b. ein rechtsverbindliches Routerprotokoll geben das als Grundlage für eine Beurteilung taugt. |
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