Thema:
Re:gibts das auch aus seriöser Quelle? /nt flat
Autor: Michael M.
Datum:17.01.21 16:43
Antwort auf:gibts das auch aus seriöser Quelle? /nt von enju

Da braucht man eigentlich keine Quelle, das wir technisch erforderlich sein. Wer jetzt eine Förderung für die Wallboxen haben will bekommt die auch nur wenn er eine nimmt, die ferngesteuert abgeschaltet werden kann.

Aus technischer Sicht geht es hier auch hauptsächlich darum die Überlastung von Trafos zur Einspeisung von Wohngebieten zu verhindern. Wenn in einer Siedlung eine bestimmte Anzahl von Ladeanschlüssen überschritten wird besteht das Risiko, dass der Trafo überlastet wird. Das ist insbesondere Sonntags Mittags der Fall, wo alle am Kochen sind und unter Umständen zukünftig auch Nachts oder spätabends, wenn zu viele gleichzeitig Laden wollen. Darum braucht man die Möglichkeit, einzelne Verbraucher vorübergehend weg zu schalten. Die einzige Alternative dazu wäre den Trafo komplett abzuschalten, dann hätte halt keiner mehr Strom. Es geht hier also darum sicherzustellen, dass das Stromnetz nicht kollabiert.

Abhilfe für das Problem ist der rechtzeitige Ausbau der örtlichen Netzinfrastruktur, genau darum muss man auch die Installation einer Wallbox bis 11KW anmelden und darüber genehmigen lassen. Nur so können Netzbetreiber vorausschauend die Netze ausbauen. Falls es knapp wird bekommt man bei der Anmeldung der Wallbox dann ggf. die Anweisung, die Ladeleistung zu reduzieren. Das Abschalten ist eine Funktion für den Notfall um einen Blackout zu verhindern und man will derzeit dafür nur die gesetzlichen Voraussetzungen im privaten Bereich schaffen. In der Industrie ist sowas schon lange Pflicht, nur das die Betriebe eigenständig die Leistung überwachen und abschalten müssen, da sie bei Überlast sonst Strafen zahlen müssen, die unter Umständen die Firma in die Insolvenz treiben.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir auch bald Stromtarife sehen werden, wo man den Einschaltzeitpunkt für den Ladevorgang dem EVU überlässt und dafür als Gegenleistung eine günstigeren Verbrauchspreis bekommt. Beispielsweise, dass man erst ab Mitternacht laden kann und der Startzeitpunkt ferngesteuert zwischen 0:00 und 2:00 Uhr liegen wird, was dann in der Regel immer noch ausreicht, um morgens ein vollgeladenes Auto zu haben.

Michael


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