Thema:
Re:Netzwerkdurchsuchungsgesetz flat
Autor: publicmaw
Datum:13.01.21 21:01
Antwort auf:Re:Netzwerkdurchsuchungsgesetz von Fritz Schober

>>Du darfst in Deutschland keine Pornographie verbreiten, wenn Du nicht ausschließen kannst, dass die Rezipienten nicht volljährig sind. [http://www.onlinerecht-ratgeber.de/onlinerecht/internet_strafrecht/index_02.html]
>
>Also Grannyporn. So weiter.


Es geht nicht um die Darsteller, sondern um die Konsumenten, die volljährig sein müssen.
Was Du mit "so weiter" meinst, erschließt sich mir nicht. Bist Du gereizt?


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