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Autor: | Fritz Schober | ||
Datum: | 13.01.21 19:03 | ||
Antwort auf: | Re:Netzwerkdurchsuchungsgesetz von publicmaw | ||
>>>>Wenn ich fordern würde hier künftig Pornobilder zu verlinken (erwachsenen Porno, nix StgB Relevantes) und der Moderator hier sagt: "Ne, das will der Verlag hier nicht, mach das auf Pornhub, hier lesen Kinder mit". >>>>Ist das dann Zensur? Sollte hier ein staatlicher Beamter das Forum kontrollieren damit hier ja keine "privatisierung der Rechtmäßigkeit" stattfindet? >>>Warum nicht. Btw, sowohl Twitter als auch Youtube gestatten prinzipiell durchaus auch NSFW Content, wenn auch meines Wissens nicht direkt Pornographie. >> >>Ich rede von Pornos. Ficki ficki in Nahaufnahme. Also, wieso darf ich das hier nicht posten? Wieso ist das nicht schlimm und private Zensur? > >Du darfst in Deutschland keine Pornographie verbreiten, wenn Du nicht ausschließen kannst, dass die Rezipienten nicht volljährig sind. [http://www.onlinerecht-ratgeber.de/onlinerecht/internet_strafrecht/index_02.html] Also Grannyporn. So weiter. |
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