Thema:
Re:Netzwerkdurchsuchungsgesetz flat
Autor: Fritz Schober
Datum:13.01.21 19:03
Antwort auf:Re:Netzwerkdurchsuchungsgesetz von publicmaw

>>>>Wenn ich fordern würde hier künftig Pornobilder zu verlinken (erwachsenen Porno, nix StgB Relevantes) und der Moderator hier sagt: "Ne, das will der Verlag hier nicht, mach das auf Pornhub, hier lesen Kinder mit".
>>>>Ist das dann Zensur? Sollte hier ein staatlicher Beamter das Forum kontrollieren damit hier ja keine "privatisierung der Rechtmäßigkeit" stattfindet?
>>>Warum nicht. Btw, sowohl Twitter als auch Youtube gestatten prinzipiell durchaus auch NSFW Content, wenn auch meines Wissens nicht direkt Pornographie.
>>
>>Ich rede von Pornos. Ficki ficki in Nahaufnahme. Also, wieso darf ich das hier nicht posten? Wieso ist das nicht schlimm und private Zensur?
>
>Du darfst in Deutschland keine Pornographie verbreiten, wenn Du nicht ausschließen kannst, dass die Rezipienten nicht volljährig sind. [http://www.onlinerecht-ratgeber.de/onlinerecht/internet_strafrecht/index_02.html]


Also Grannyporn. So weiter.


< antworten >