Thema:
Re:Netzwerkdurchsuchungsgesetz flat
Autor: publicmaw
Datum:13.01.21 18:53
Antwort auf:Re:Netzwerkdurchsuchungsgesetz von Fritz Schober

>>>Wenn ich fordern würde hier künftig Pornobilder zu verlinken (erwachsenen Porno, nix StgB Relevantes) und der Moderator hier sagt: "Ne, das will der Verlag hier nicht, mach das auf Pornhub, hier lesen Kinder mit".
>>>Ist das dann Zensur? Sollte hier ein staatlicher Beamter das Forum kontrollieren damit hier ja keine "privatisierung der Rechtmäßigkeit" stattfindet?
>>Warum nicht. Btw, sowohl Twitter als auch Youtube gestatten prinzipiell durchaus auch NSFW Content, wenn auch meines Wissens nicht direkt Pornographie.
>
>Ich rede von Pornos. Ficki ficki in Nahaufnahme. Also, wieso darf ich das hier nicht posten? Wieso ist das nicht schlimm und private Zensur?


Du darfst in Deutschland keine Pornographie verbreiten, wenn Du nicht ausschließen kannst, dass die Rezipienten nicht volljährig sind. [http://www.onlinerecht-ratgeber.de/onlinerecht/internet_strafrecht/index_02.html]


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