Thema:
Re:Sammelantwort flat
Autor: suicuique
Datum:12.01.21 16:43
Antwort auf:Re:Sammelantwort von Fritz Schober

>>>>>Regeln müssen für alle gelten.
>>>>
>>>>Tun sie wenn man Regeln so formuliert dass sie ab einer gewissen Größe/Reichweite greifen.
>>>>Keine Ahnung wie Du auf die Idee kommst man würde ein FB-, Twitter-, oder gar TikTok-Gesetz fordern.
>>>
>>>Ok, bei welche Reichweite? 1 Mio? 10 Mio? 100 Mio?
>>
>>Bei einer signifikanten.
>>Wie bei Kartellrecht auch wird das notfalls gerichtlich fest gestellt werden müssen.
>>Tust gerade so als ob solche Unterscheidungen nicht schon gang und gebe sind.
>
>Ok, sagen wir sie ist signifikant.
>
>Glaubst Du wenn man sagen wir bei signifikanten Usern seitens der Firmen dann nicht einfach offiziell einen 2. Service eröffnen würde um unter der signifikanten Zahl zu bleiben?


Nein, glaube ich nicht.
Genauso wie sich Microsoft zb den Kartellbestimmungen gebeugt hat ohne kleine Scheinfirmen zu gründen.
Größe hat auch Vorteile. Die würde man nicht aufgeben. Erst recht nicht wenn damit wie bei Twitter Nachteile für die Nutzer verbunden wären.

>Zudem warte ich immer noch auf die Antwort auf die Frage was eine Staatsbeamter anders entschieden hätte. Hätte der Staatsbeamte (im Fall von Trump jemand den er selber ausgesucht hätte!!!) dann Trump gesperrt?
>Wenn nein, wozu den dann eine staatliche Kontrolle?


Weil die dann in übergeordneter Hand liegt.
Ich mein, wenn ich dein Argument gelten lassen würde, könnten wir auch das Justizsystem privatisieren. Warum sollten privat agierende Richter anders entscheiden als ein vom Staat bestellter?

Klarer geworden?

>Oder soll jeder Tweet vor einen Richter?

Nun ja, der aufwand ob ein Tweet zugelassen wird ist ja in beiden Fällen (private Plattform vs. staatliche Stelle) prinzipiell der gleiche. Ein Person muss entscheiden ob's passt oder nicht.
Ich denke nicht dass man da im Regelfall nen Richter bemühen muss.

gruß


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