Thema:
Re:Bin zwiegespalten bzgl. der Sperrungen von Twitter & Co. flat
Autor: Fritz Schober
Datum:12.01.21 12:36
Antwort auf:Re:Bin zwiegespalten bzgl. der Sperrungen von Twitter & Co. von suicuique

>Meines Erachtens gibt es derartige Gesetze/Verordnungen schon.

Es gibt Gesetze und Verordnungen, aber dazu nicht.

>zb kann in Deutschland recht offen und eindeutig in Firmeneigene Entscheidungen eingegriffen werden wenn es sich dabei um Bereiche mit Versorgungscharakter handelt.
>Beispiel: Eröffnung eines Bankkontos, Telekommunikationsanbieter, ...


Alles in seperaten, sehr spezifischen Gesetzen geregelt.

>Diese Branchen handeln bereits jetzt schon nicht "komplett frei". So sind sie zb eingeschränkt in der Preisgestaltung, Ablehnung von Kunden, Hausverbote etc.
>Oder nimm den Immobilienmarkt. Auch hier wird staatliche Kontrolle ausgeübt mit dem Mietendeckel.


Auch der benötigte ein Gesetz. Mietpreisbindung aus Deinem Beispiel benötigte jedesmal wenn man sie ändern wollte ein neues Gesetz. Beispiel 1995 Mietenüberleitungsgesetz (MÜG) (BGBl I, S. 748) oder 2015 Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG).

>Mir scheint es nur konsequent in diesem Bereich auch die neuen Riesen wie FB, Twitter, etc. zu verorten.

Wenn sich die Parteien einig sind, können sie ein Gesetz machen und es verabschieden. Dann kommt das. Aktuell gibt es keines.
Es würde aber mit den existenten Gesetzen kollidieren.
Trump wurde gesperrt weil er zu Gewalt aufrief. Das ist in USA und Deutschland verboten (StGB § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten). Soll das Gesetz nun nicht mehr gelten? Soll man künftig zu Gewalt aufrufen dürfen? Wenn nicht, wie soll das konkret laufen? Kommen dann staatliche Kontrolleure und übernehmen Moderation in allen sozialen Medien? Weil bislang machen das die Plattformen selber und die Entscheidung der Plattform so jemanden zu sperren wird nun kritisiert...


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