Thema:
Re:AGB Änderung Kündigungsfrist Fitnessstudio flat
Autor: Matt
Datum:06.01.21 11:44
Antwort auf:AGB Änderung Kündigungsfrist Fitnessstudio von chifan

Lol. So kann man es auch versuchen. Einzugsermächtigung widerrufen und gut. Du hast wirksam gekündigt. Vereinbart war der Vertrag auf Grundlage der ursprünglichen AGB. Änderungen der AGB sind sicher möglich, aber wenn der Vertragspartner nicht hinreichend auf die geänderten AGB aufmerksam macht, bleibt es bei dem, was vereinbart wurde.

Da es sich hier aber nicht um einfache Änderungen handelt, sondern in die Anpassung der Vertragslaufzeit sowie der Kündigungsfristen zu deinem Nachteil, ist es mehr als fraglich, ob das so Bestand hätte. Imo kann hier keine Zustimmungsfiktion fingiert werden.

Also lautet mein Tipp: Einzugsermächtigung widerrufen und auf ursprünglich vereinbarte Kündigungsfrist/Laufzeit verweisen. Dann soll der Betreiber gerne klagen.


< antworten >