Thema:
Re:Steuerfrage flat
Autor: Fritz Schober
Datum:06.01.21 08:53
Antwort auf:Re:Steuerfrage von Optimus Prime

>Vergeht aber zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr (ggf. zehn Jahre nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG), greift die Haltefrist des § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG. In diesen Fällen ist der gesamte Veräußerungsgewinn nicht steuerbar.  

Jo, sprich wenn Du im Kryptomarkt hin und her handelst musste die Gewinne dort auch angeben. Aber du kannst die Verluste dort ebenfalls gegenrechnen. Wenn unterm Strich mehr als 600 Euro Gewinn anfallen: Steuern

Aber 600 Euro Gewinn ist so wenig, dass es fast irrelevant ist darauf hinzuweisen und betrifft nur Hobby/Spasstrader. Man kann grob sagen: Ja, jede Art von substantielle Kryptowährungsgewinnen muss man voll versteuern.

Tun das alle? Nein.
Ist das legal? Nein.
Ist es schwer für den Staat das cryptoflipping ohne FIAT Tausch nachzuvollziehen: Ja.
Ist man 100% sicher dass er es nie erfährt? Nein.


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