Thema:
Re:Steuerfrage flat
Autor: Fritz Schober
Datum:06.01.21 00:12
Antwort auf:Steuerfrage von Optimus Prime

Sofern Du die Steuern nicht verschleierst/verkürzen oder hinterziehen willst, geht das Finanzamt davon aus dass Du die ältesten Käufe als erstes verkaufst (FIFO).

"Hast du die Bitcoins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder verkauft, sind Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei. Ab 600 Euro muss der Gewinn in voller Höhe versteuert werden. Ist dein Gewinn auch nur um 1 Euro höher, musst du den kompletten Gewinn versteuern'

Die 600-Euro-Grenze gilt nicht allein für Bitcoins, sondern gemeinsam für alle weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Verkaufst du zum Beispiel ein Gemälde innerhalb eines Jahres mit 700 Euro Gewinn, hast du die komplette Freigrenze bereits überschritten und die Höhe des Gewinns aus deinen Bitcoin-Verkäufen ist unerheblich.

Gewinne aus Kryptowährungen wie Bitcoin unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz, der maximal 45% betragen kann.


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