Thema:
Krass, dass der Händler da gar nicht haftbar ist flat
Autor: membran
Datum:05.01.21 14:02
Antwort auf:Fuck ich wurde über eBay betrogen! von PoP

Oder zumindest teilweise haftbar zu machen ist. Siehe dazu auch ganz unten den Ast zwischen PoP und mir für mehr Details, aber das ist so eine Sache, die ich mich überrascht hat, weil es meiner Intuition, was Rechtsprechung und Käuferschutz angeht, komplett widersprach.

Ja, PoP hat in dem Sinne Scheiße gebaut, dass er an eine ausländische (aber immer noch innereuropäische!) IBAN überwiesen hat, ohne stutzig zu werden. Er hat's halt nicht gesehen, copy and paste. Ja, die Banken schieben die Verantwortung über nicht am Schalter aufgegebene, sondern manuell angewiesene Zahlungen (Bankautomat, Onlinebanking) auf den Kunden ab.

Aber ich finde es absolut schräg, dass MediMax hier überhaupt keine (Mit-)Schuld treffen soll. Wenn es wirklich deren echter Account gewesen ist und PoP nicht auf einen Fake-Shop reingefallen ist (zuerst haben mich die erwähnten 2000 Bewertungen aufhorchen lassen, was zwar viele sind, aber imho doch zu wenig für einen professionellen Shop mit "bekanntem" Namen; aber dann habe ich gesehen, dass die viele regionale Untershops mit jeweils eigenem Account führen), dann haben die sich ihren Account abziehen lassen (schwaches Passwort, keine 2FA, E-Mail gehackt) und sollten als Firma da irgendwie für geradestehen.

Bei einem Kunden ist das was anderes, der muss imho geschützt werden, wenn ihm sein Account abgenommen wird, aber für eine Firma müssen doch a) bessere Sicherheitsstandards gelten und sie müsste b) eine Versicherung für solchen Betrug haben. Sowas sind dann halt Betriebskosten, Mischkalkulation wie Diebstahl bei einem Elektromarkt.

Hätte mich vor dieser Nummer jemand gefragt, wie da wohl die Rechtslage aussehen würde, wäre ich davon ausgegangen, dass entweder der Händler haftbar ist, wenn er nachweislich fahrlässig gehandelt hat (z.B. keine 2FA) oder wenn es sich um eine ausgenutzte Sicherheitslücke der Plattform gehandelt hat, eben eBay. Und ich wäre auch davon ausgegangen, dass allein der Rufwahrung wegen der Händler eingesprungen wäre, den Schaden auszugleichen. Ich wäre nie davon ausgegangen, dass der Kunde der Dumme ist, wenn die bei einem verifiziertem Händler die Kontonummer ausgetauscht wurde.


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