Thema:
Re:Eigene Bank, dann Empfängerbank kontaktieren flat
Autor: Corben Dallas
Datum:05.01.21 08:57
Antwort auf:Eigene Bank, dann Empfängerbank kontaktieren von Rocco

>Generell, das Geld landet ja irgendwo bei einer deutschen Bank bzw. Unternehmen mit Banklizenz. Der >Kontoinhaber musste sich für Eröffnung des Kontos legitimieren, z.B. auch via PostIdent bei Online-Banken. >Betrug per (innerdeutsche) Überweisung ist meiner Ansicht nach die am wenigsten anonyme Masche.

Die Kontoinhaber sind meist (wenn auch unbewusst) in den Betrug mit eingebunden. Die bekommen täglich mehrere Anrufe, um ihr Konto zu checken und sofort auf die Bank zu gehen, um die eingehenden Beträge abzuheben. In meinem anderen Beitrag steht mehr dazu.


>Jede Bank hat mindestens eine Person die sich um Geldwäsche und Betrug kümmert. Man müsste die >Empfängerbank daher anrufen können, um einen Fall zu melden. Ein Blick auf's Konto müsste dem >Verantwortlichen auch sofort klar machen, dass hier was bei den Kontobewegungen nicht passt, die sind ja >nicht doof eigentlich.

Den bekommst du als Endkunde aber nie an den Hörer. So was läuft immer über die Bank des Überweisenden. Aber Versuch macht klug.


>Habe ja selbst bei einer Bank gelernt in den 90ern und würde nicht verstehen wenn nach 25 Jahren >weiterhin das Mantra herrschen sollte, dass man "Überweisungen nicht zurückholen kann" wenn hier >OFFENSICHTLICH was nicht stimmt.

Es ist aber definitiv so, dass du ohne weiteres keinen Zugriff auf das Empfängerkonto hast und du für eine Rückbuchung die Zustimmung des Kontoinhabers brauchst, wenn dein Geld bereits auf dessen Konto gutgeschrieben wurde. Wenn da natürlich offensichtlich ein groß angelegter Betrug statt findet (viele ungewöhnliche Eingänge in kurzer Zeit), sperrt die Empfängerbank das Konto i.d.R. ohnehin selbstständig.

Ansonsten hast du da wenig Chancen. Da rufen Hinz und Kunz an, die sich wegen irgendeiner 5,98 Euro Ebaystreitigkeit in die Haare bekommen haben und wollen ihr Geld zurück. Stell dir mal or, du verkaufst etwas, bekommst das Geld per Überweisung, verschickst die Ware und dann könnte jemand ohne Probleme sein Geld wieder zurückholen. Als Bank kannst du das im Einzelfall gar nicht beurteilen. Da muß schon ein Verstoß gegen das Know Your Customer Prinzip oder ein begründeter Verdacht vorliegen.

Corben


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