Thema:
Re:Fuck ich wurde über eBay betrogen! flat
Autor: membran
Datum:05.01.21 02:50
Antwort auf:Re:Fuck ich wurde über eBay betrogen! von PoP

>Mail und alles war korrekt, von eBay. Der Account war der offizielle, 2300 Transaktionen. 99 Prozent positiv. Nur die Bankdaten wurden halt geändert.
>
>Es wurde der Account von Medimax gehacked.
>
>Danach kam über den Verkäufer Account die Info mit den Bankdaten.
>
>Laut Google ist der Verkäufer aber nicht haftbar wenn er gehacked wurde.


Ja, auch gerade quergelesen - die Rechtslage dazu ist ja echt der Hammer, findet man ja schnell zig Seiten zu, alle mit demselben Tenor (hier verkürzt rausgeschnitten, andere Seiten schlüsseln das genauer auf, aber unterm Strich ist es dasselbe und es wird anscheinend auch kein Unterschied zwischen Hacks bei Käufern und Verkäufern gemacht):

"Wurde das eBay-Konto geknackt und missbraucht, dann stehen Betroffene auf der Gegenseite dem meist machtlos gegenüber: Sie müssen nämlich beweisen, dass das tatsächliche Mitglied den Kaufvertrag herbeiführte.
Dies gilt selbst dann, wenn das Mitglied die Zugangsdaten nicht sicher verwahrte.
Das gehackte Mitglied muss auch nicht beweisen, dass sein Account geknackt und missbraucht wurde. Eine einfache Behauptung reicht grundsätzlich aus
"

Da kann man Onlineshopping bei Ebay auch direkt einmotten. Wo ist der Käuferschutz? Dass ein Kontoinhaber (vor allem ein gewerblicher!) überhaupt nicht dafür haftbar sein soll, dass ihm sein Konto gehackt wurde, ist ja echt kaum zu glauben. Und wenn es um gewerblichen Verkäuferschutz gehen soll, damit ein Hack den nicht in den Ruin treibt, dann wäre die Lösung dafür doch wohl, dass der entsprechende Versicherungen abschließen muss. Das kann doch nicht auf den Kunden abgewälzt werden, ich pack's gerade nicht.

Spontan würde man als Laie wohl glauben, dass angesichts unserer sonst stets die Kunden begünstigen Onlineshopping-Gesetze die Haftpflicht bei gewerblichen Händlern liegt - entweder der Händler hat fahrlässig gehandelt (schwaches Passwort, keine 2FA, E-Mail gehackt, hat sich andersweitig unterlaufen lassen) und muss geradestehen, oder es war eine eine ausgenutzte Sicherheitslücke bei eBay, dann müsste eBay dafür geradestehen. Aber nein - du bist nun der Dumme.

Einer der Knackpunkte ist halt, dass du den Verkaufsvertrag streng genommen nicht mit dem Händler, sondern mit dem Hacker geschlossen hast und/oder der Händler nie dein Geld gesehen hat - und du somit keine Ansprüche gegen den Händler gelten machen kannst. Dein Anspruch ist gegen den Hacker, eine Anzeige muss auch gegen den gehen. Und wenn du eine Überweisung getätigt hast, müsste der doch über die Kontonummer identifizierbar sein? An diesem Konto muss ja eine greifbare Person stehen oder die Bank dahinter hat ebenfalls Mist gebaut und ist einem Betrüger aufgesessen; vielleicht könnte man darüber was zurückholen, aber wenn ich mir die haarsträubende Gesetzlage zu "Verkäuferkonto gehackt, Pech gehabt" angucke, vielleicht auch eher nicht.

Anscheinend kann dir hier auch eine Schuld untergeschoben werden, wenn du trotz deutschem Händler bei einer ausländischen Kontoverbindung oder abweichendem Namen nicht stutzig geworden bist und dennoch überwiesen hast. Und generell liegt die Haftung bei selbst manuellen angewiesenen Zahlungen (Bankautomat, Onlinebanking) iirc immer beim Sender, fällt mir gerade ein.

Miese Nummer, ich hoffe, du bekommst deine Kohle irgendwie wieder. Es müsste ja eigentlich auch im Interesse des gewerblichen Händlers sein, seinen Ruf zu schützen und den Schaden gegenüber seiner Kunden wieder gutzumachen. Vielleicht ist Public Shaming via Twitter & co der Weg, falls es so aussieht, als würdest du auf dem Schaden sitzen bleiben.


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