Thema:
Re:Section 230 repeal tötet Trumps Account flat
Autor: _bla_
Datum:30.12.20 17:33
Antwort auf:Section 230 repeal tötet Trumps Account von Fritz Schober

>Trump ist wohl nicht klar was er da fordert.
>
>Der Kerninhalt von 230:
>"No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider."
>
>Ohne Sektion 230 ist der Internetprovider für den Inhalt der Texte auf seiner Plattform verantwortlich. Als ob Facebook/Twitter etc. ein Verlag wäre und alle User dort Angestellte die im Auftrag und damit in der Verantwortung von Twitter schreiben würden.


So ganz stimmt das nicht. Es gibt ohne Sektion 230 zwei Variante. Ein Internetservice kann so wie ein Buchladen oder ein Zeitungskiosk einsortiert werden, da geht man davon aus, das er nicht alles prüfen kann, was er vertreibt und deshalb auch nicht dafür haftet. Oder aber man geht davon aus, das der Service sich eher so verhält wie ein Verlag oder eine Zeitschrift, dann haftet der Anbieter. Umso mehr ein Anbieter Inhalte selbst beinflusst, umso eher landet er in der "Publisher" Kategorie und wird haftbar. Ein Dienst, der von sich aus gar nichts filtert wäre vermutlich auch ohne Sektion 230 vor Haftung geschützt.

[https://www.dmlp.org/legal-guide/immunity-online-publishers-under-communications-decency-act]


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