Thema:
Re:Verständnißfrage flat
Autor: Fritz Schober
Datum:26.12.20 20:38
Antwort auf:Re:Verständnißfrage von McG

>>Gingen die Türen wegen einem technischen Defekt nicht auf oder glaubst du die sind absichtlich zugelassen worden damit der Typ nicht weg kann?
>
>So wie ich das gelesen hab wurden die Türen absichtlich verschlossen gelassen.


Das wäre dann ja Freiheitsberaubung.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 239 Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


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