Thema: |
|
||
Autor: | Fritz Schober | ||
Datum: | 26.12.20 20:38 | ||
Antwort auf: | Re:Verständnißfrage von McG | ||
>>Gingen die Türen wegen einem technischen Defekt nicht auf oder glaubst du die sind absichtlich zugelassen worden damit der Typ nicht weg kann? > >So wie ich das gelesen hab wurden die Türen absichtlich verschlossen gelassen. Das wäre dann ja Freiheitsberaubung. Strafgesetzbuch (StGB) § 239 Freiheitsberaubung (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
|||
< antworten > | |||