Thema:
Das ist etwas differenzierter. flat
Autor: Telemesse
Datum:23.12.20 11:45
Antwort auf:Re:Pfui: Obdachlos vor dem Fest von Pezking

>>Eine Freundin hat seit 6 Wochen im Bad quasi Rohbau. Der Vermieter wollte da sanieren aber es zieht sich hin. Seit 6 Wochen keine Dusche und keine Toilette, Vermieter sieht da kein Problem, eine Mutter mit 2 Kindern wohnen zu lassen, ein Hotel würde er nicht bezahlen.
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>>Letzte WOche gabs dann einen Unfall, die Wohnung steht komplett unter Wasser, weil eine Leitung im Bad geplatzt ist.
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>>Denise hat dann ihre Kinder gepackt und ist ins Hotel gezogen. Da wurde sie vorgestern rausgeschmissen, weil der Vermieter sich weigert, das Hotel zu bezahlen. Das müsse über die Versicherung laufen, die wiederum schiebt es auf den Vermieter, das Hotel hat dann bei Denise abkassiert und sie freundlich auf die Straße gesetzt.
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>Aus eigener Erfahrung bin ich mir ziemlich sicher, dass das ein Fall für die Gebäudeversicherung/-haftpflicht des Eigentümers ist.
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>Wir mussten hier wegen Sanierungsarbeiten nach einem Wasserschaden 2014 für zwei Wochen in ein Hotel umziehen, weil die Küche in dieser Zeit nicht benutzbar war, sowie ein Bad (das wäre hingegen zumutbar gewesen, weil wir zwei Badezimmer haben).
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>Damals kam besagte Versicherung für den Schaden auf. Wir sind dann per Kreditkarte in Vorleistung getreten und haben fix die Erstattung erhalten.
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>Wir sind selbst Eigentümer der Wohnung, das ganze Prozedere klärten wir über die Hausverwaltung ab. Die holte sich auch vorab (!) das Ok für das Hotel beim Versicherer.


Als Wohnungseigentümer übernimmt die Gebäudeversicherung den gesamten Schaden und falls notwendig Kosten für Ersatzunterbringung.
Als Mieter hat man ein Anrecht auf Mietminderung. Bei Unbewohnbarkeit eben auch bis zu 100%.
Man muss sich dann allerdings erst mal selbst um eine Ersatzunterbringung kümmern. Sprich Ersatzwohnung, die man dann ja mit der eingesparten Miete bezahlen kann und falls dies nicht möglich ist gegebenenfalls auch Hotel. Diese Kosten muss man jedoch erst mal selber tragen. Den dadurch entstandenen Mehraufwand/Schaden, der über die einbehaltene Miete hinaus geht kann man sich dann evtl. beim Vermieter wiederholen was in der Praxis regelmäßig nicht ganz einfach ist. Für den Mieter übernimmt daher den Mehraufwand immer die eigene Hausratversicherung sofern eine solche vorhanden ist. Leider haben viele Mieter keine Hausratversicherung und bekommen dann oft ernsthafte Probleme wenn solche Szenarien eintreten.
Der Glaube man könne einfach ins Hotel ziehen und der Vermieter müsse in jedem Fall alles bezahlen ist so jedenfalls nicht richtig.


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