Thema:
Re:Guter Versuch. flat
Autor: K!M
Datum:16.12.20 13:32
Antwort auf:Re:Guter Versuch. von suicuique

>>Man man sich die Meinung zu eigen und dann gibt es die gleiche Strafe, als wenn man die Meinung direkt äußert.
>
>Es würde mich sehr wundern wann obiges als valide Rechtsauffassung durch ginge.


Mich im Grunde auch, aber vielleicht erleben wir hier einen Umbruch.

Es ist für mich halt schwer zu greifen. Mal als Beispiel: Wenn einer die Vergasung einer Gruppe fordert, ist der Fall klar. Warum jemand der im Anschluss "Ja! Richtig soo! Muss man machen!" brüllt straffrei bleibt, kann ich nicht artikulieren.


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