Thema:
Re:Also von dem wie du das schilderst... flat
Autor: Matt
Datum:12.12.20 15:07
Antwort auf:Re:Also von dem wie du das schilderst... von ChRoM

>>201a StGB. Gibt genug Urteile die das als einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sehen und damit als Gewalt bewerten. Ist sicher nicht umsonst im StGB.
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>Du bist ihm gegenüber verbal agressiv gewesen. Du hast die Situation überhaupt erst angezettelt. Nicht undenkbar, dass das Gericht dem Opfer zugesteht, die Situation zur Beweisführung zu dokumentieren. Und nachdem Du Dich der Situation ganz einfach hättest entziehen können, indem Du Dich entfernst, bezweifle ich, dass Gewaltanwendung Deinerseits als "Notwehr" zu werten wäre.


Einen scheiss war ich ihm gegenüber. Was ist daran aggressiv, einen Faschisten als solchen zu bezeichnen und ihn von meinem Grundstück zu verweisen? Er war definitiv näher am Landfriedensbruch und an der Straftat“Bildaufnahmen“, als ich daran ihn auch nur anzufassen.  

Jetzt ist dann aber auch gut.


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