Thema:
Re:Schülerin überfahren: Rentner will Führerschein behalten flat
Autor: Florian M.
Datum:05.12.20 22:44
Antwort auf:Re:Schülerin überfahren: Rentner will Führerschein behalten von _bla_

>>Zitat
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>>Den Schulterblick will er gemacht haben, doch nach vorne sah der Rentner dann wohl nicht noch einmal. Er bog mit seinem Mercedes 500 ML nach rechts über einen Radweg ab und überfuhr eine Schülerin, die ihm entgegen kam und Vorfahrt hatte.
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>>[https://www.shz.de/nachrichten/meldungen/schuelerin-ueberfahren-rentner-will-fuehrerschein-behalten-id30504457-amp.html?__twitter_impression=true]
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>>Was ist denn das für eine Wagen?! Ach das erklärt alles... und den Führerschein darf er auch behalten. Ekelhaft.
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>Das das Gericht, da aber noch nicht mal einen Anhaltspunkt sieht, die Fahreignung zu überprüfen finde ich schon etwas seltsam. Sie hatten immerhin ein Gutachten, schon darauf hindeutet, das es da möglichweise eine sehr schlechte Reaktionszeit oder Wahrnehmungsprobleme gab. Da muss es doch möglich sein, wenigstens eine verpflichtende Prüfung anzustoßen.


§ 69 StGB sieht eine Entziehung der Fahrerlaubnis vor, "wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist". § 69 Abs. 2 StGB sieht einige "Katalogtaten" vor, bei denen in der Regel von der Ungeeignetheit auszugehen ist. Wenn keine Katalogtat vorliegt, ist eine Ungeeignetheit bei Krankheiten o.ä. vorgesehen, bei "charakterlichen Mängeln" dann, "wenn sie sich in besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern äußern". Und eben das konnte der Richter im vorliegenden Fall nicht erkennen (und da scheint ja auch nicht viel für zu sprechen; der Fahrer war unachtsam, aber rücksichtslos?).

Denkbar wäre noch ein Fahrverbot für maximal sechs Monate (§ 44 StGB) gewesen, aber die Voraussetzungen des § 69 StGB waren wohl, nach der richterlichen Begründung zu urteilen (offenbar hätte der Richter selber den Führerschein ja gerne eingezogen, wenn man sich den Appel in der Urteilsbegründung ansieht), einfach nicht gegeben.


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