Thema:
Re:Ich bin fassungslos. Direkt erschießen dieses Arschlo flat
Autor: Florian M.
Datum:02.12.20 15:53
Antwort auf:Re:Ich bin fassungslos. Direkt erschießen dieses Arschlo von Doc Ower

>>Ohne Vorsatz sehe ich da überall nur Tragik.
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>Das Sowieso. Genau aus diesem Grund wird ja die Schuldfähigkeit vor einem Gerichtsverfahren geprüft, oder?


Vorsatz ist juristisch etwas anderes als Schuld; auch ein Schuldunfähiger kann vorsätzlich handeln. Du kannst etwas absichtlich tun und "nur" nicht erkennen, dass es Unrecht ist, oder erkennen, dass es Unrecht ist, aber dennoch nicht fähig sein, entsprechend dieser Erkenntnis zu handeln. Das Handeln kann aber trotzdem absichtlich bzw. bewusst erfolgen - so die Kategorisierung.

Sollte bei einer so weitreichenden Tat die Schuldunfähigkeit des Täters angenommen werden ist keine Strafe möglich, die immer Schuld voraussetzt, aber möglicherweise eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (als "Maßregel" statt "Strafe"). Auch das setzt aber voraus, dass man eine rechtswidrige Tat begangen hat und das auch nachgewiesen werden kann, d.h. man muss das Gerichtsverfahren komplett durchführen, am Ende wird ein Gutachten bzgl. der Schuldfähigkeit in der Hauptverhandlung erstattet (wobei ein vorläufiges Gutachten dann meistens vorher schon in schriftlicher Form vorliegt) und es erfolgt dann keine Verurteilung zu einer Strafe sondern ggf. eben zu einer Unterbringung.


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