Thema:
Re:Psychosen und Schuldfähigkeit flat
Autor: Florian M.
Datum:02.12.20 12:40
Antwort auf:Psychosen und Schuldfähigkeit von Telemesse

>Wie kann dann eine psychische Erkrankung Einfluss auf die Schuldfähig haben wenn ohne diese solche Taten eigentlich gar nicht stattfinden?

Dieser Schluss stimmt nicht. Sehr vereinfacht gesprochen: Es gibt Täter, die - nehmen wir bspw. den Täter aus München beim Amoklauf bzw. Anschlag im Jahr 2016 - sehr wohl wissen, dass sie da Unrecht tun und Menschen, die ihnen persönlich nichts getan haben, umbringen, aus Hass auf die Welt, im Münchener Fall auf "Scheiß Kanacken", Aggression, was auch immer. Bei einer Psychose ist es wiederum so, dass Täter in einer völlig anderen Welt leben, also bspw. wirklich Stimmen hören, die ihnen sagen, dass die Opfer Dämonen sind, die umgebracht werden müssen o.ä.

Das Recht setzt an die Einsichtsfähigkeit, Unrecht zu tun und die Fähigkeit, anhand dieser Einsicht (nicht) zu handeln, an. Und im Einzelnen wird es dann sehr kompliziert, und deshalb braucht ein Gericht dann auch entsprechende Sachverständige, um zu verstehen, was im Kopf eines Täters (nicht) vorgeht.


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