Thema:
Re:Ist ein Kanzlerduo rechtlich denkbar? flat
Autor: Evilution-X
Datum:23.11.20 19:32
Antwort auf:Re:Ist ein Kanzlerduo rechtlich denkbar? von Florian M.

>Nein, das Grundgesetz sieht nur einen Bundeskanzler vor. Es wird nur ein Bundeskanzler gewählt und nur diese eine Person ist Chef der Regierung.

Danke! Ich hatte sogar gehofft, dass du antwortest.^^

>Denkbar wäre natürlich - neben einer entsprechenden Grundgesetzänderung - als Modell eine zweijährige Kanzlerschaft der einen Person und eine sich anschließende zweijährige Kanzlerschaft der anderen Person und dass die jeweils gerade das Amt innehabende Person sämtliche Entscheidungen nur in Absprache mit der jeweils anderen Person trifft. Die jeweils andere Person könnte dann währenddessen ein Ministeramt innehaben.

Laut Wikipedia ist es auch nur Tradition, dass der Koalitionspartner den Vizekanzler stellt. Also könnte man sich auch theoretisch so einigen - wird nur vermutlich kein Koalitionspartner mitmachen :D

>Angesichts dessen, dass die Grünen so etwas bei Ministerpräsidenten und Bürgermeistern (bisher waren auch letzteres alles immer Männer, oder?) nicht tun, würde ich aber tippen, dass sie sich auch im Falle einer Kanzlerschaft auf eine Person einigen würden.

Ich konnte jedenfalls nur Grüne (Bezirks-)Bügermeisterinnen finden. Keine OBs.


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