Thema:
Re:Da schreib ich unten noch das Frankreich durchgreift. flat
Autor: peppi
Datum:24.10.20 10:39
Antwort auf:Re:Da schreib ich unten noch das Frankreich durchgreift. von thestraightedge

>Jugendstrafrecht wird bis zum 21. Geburtstag angewendet.
>Beim Alter der Entlassung habe ich mich irgendwie verschrieben. Ich hatte 25 oder so im Kopf. Ich glaub ich habe 18 getippt weil ich parallel gegooglet habe, ob meine Annahme stimmt, dass Jugendstrafrecht darüber hinaus angewendet wird.


Ich war immer der Meinung, dass das im Einzelfall entschieden wird. Bei 14-17 kein Thema, bei Volljährigen kommt es u. a. auf die Jugendgerichtshilfe an.

>Man behandelt asylsuchende Kriminelle ja auch anders als inländische Kriminelle - und schiebt im Zweifel ab.

Ja, halt nicht nach Syrien.

Ich finde auch, dass die Frage gestellt werden muss, was da eigentlich schief gelaufen ist: der Typ ist mit 14/15 nach DE gekommen und hat sich wahrscheinlich erst hier zum Islamisten entwickelt. Welche Strukturen werden hier bereitgestellt um derartige Prozesse zu verhindern? Ist dort nicht auch nach Fehlern zu suchen?

>Wir können diese Art der Einwanderung nicht stemmen, sie hat schon zu viele Tote gebracht.

Was meinst du? Keine Minderjährigen aufnehmen weil Terrorgefahr wenn älter?

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