Thema:
Re:Nachtrag: Telefonat mit der Hausverwaltung flat
Autor: king_erni
Datum:16.10.20 14:37
Antwort auf:Re:Nachtrag: Telefonat mit der Hausverwaltung von PartyPaul

>Wenns Geld nicht juckt, akzeptiert halt deren Vorschlag und habt Ruhe.

Würd ich nicht so einfach machen. Damit gibt man denen indirekt Recht und wer weiß mit was für Stilblüten der verqueren Rechtsauslegung die dann kommen?

>Ich würde die Forderung ablehnen unter dem Verweis, dass eine Nachweispflicht nicht eurerseits gegeben ist und an der Stelle eine Offenlegung der Kapitalanlage der Kaution fordern und schonmal darauf hinweisen, dass eine nicht vollständige Ausgangssumme ihrerseits nachzuweisen ist. (aber ich steck ja auch nicht in deinen Schuhen ;))

Exakt das würde ich auch fordern bzw. von einem Anwalt fordern lassen.


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