Thema:
Re:Nachtrag: Telefonat mit der Hausverwaltung flat
Autor: PartyPaul
Datum:16.10.20 14:34
Antwort auf:Re:Nachtrag: Telefonat mit der Hausverwaltung von king_erni

>>Es können auch Raten gewesen sind, sie kann sich nicht erinnern und es waren auch 2 arme Studenten als Hauptmieter. Von daher kann ich das nicht nachvollziehen. Aber es gab danach keinerlei Forderungen zu fehlender Kaution. Kaution war damals 2450 DM, jetzt von der HW beschrieben als 1252,67€ von denen 353,04€ fehlen sollen.
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>Und das können die belegen?


Außerdem hieße das es wären 1759,52 DM überwiesen worden. Allein der krumme Betrag lässt mich nicht glauben, dass der Fehler damals auf Seiten der Mieter gemacht worden ist.

Wenns Geld nicht juckt, akzeptiert halt deren Vorschlag und habt Ruhe. Ich würde die Forderung ablehnen unter dem Verweis, dass eine Nachweispflicht nicht eurerseits gegeben ist und an der Stelle eine Offenlegung der Kapitalanlage der Kaution fordern und schonmal darauf hinweisen, dass eine nicht vollständige Ausgangssumme ihrerseits nachzuweisen ist. (aber ich steck ja auch nicht in deinen Schuhen ;))


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