Thema:
Re:Nachtrag: Telefonat mit der Hausverwaltung flat
Autor: wolfteam
Datum:16.10.20 14:15
Antwort auf:Re:Nachtrag: Telefonat mit der Hausverwaltung von PartyPaul

>>Die sind tatsächlich der Meinung, dass die 2001 vereinbarte Kaution von 2500DM noch nicht vollständig bezahlt wurde und ich das beweisen muss wenn ich der Meinung bin ich hätte komplett bezahlt. Es gab einen Eigentümerwechsel (@ Telemesse: privater Eigentümer der eine Hausverwaltung eingesetzt hat) und auch mehrere Hausverwaltungswechsel.
>>Sie hat mir angeboten auf die Forderung zu verzichten und mir zu schreiben, dass ich "nur" eine Kaution von 2500DM - 350€ hinterlegt habe.
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>Was ich nicht verstehe ist, du sagst, deine Frau hätte in voller Höhe (ich vestehe darunter eine Einmalzahlung, sonst wird alles komplizierter) überwiesen, die sagen, dass was fehlt. Dann müssen die doch nen Buchungsbeleg haben und es selbst beweisen können?
>Mich würden mal absolut konkrete Beträge auch interessieren, weil wenn 350 Euro fehlen, ergibt das ja nen krummen DM Betrag und allein das ein krummer DM Betrag dann euererseits überwiesen sein sollte, müsste doch die stutzig machen.
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>Davon mal abgesehen wie andere geschrieben haben, muss die Kaution verzinslich angelegt worden sein und auch da müssen die ja entsprechende Belege haben und 2001 galten noch ganz andere Zinsen. Und die Beweispflicht ist an der Stelle dann auch umgekehrt und die müssen beweisen, dass ihr weniger überwiesen habt. Da sie ja an der Stelle schon bestätigt haben, dass Zahlungen eurerseits geflossen sind, kommen sie auch aus der Nummer nur schwer raus.
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Es können auch Raten gewesen sind, sie kann sich nicht erinnern und es waren auch 2 arme Studenten als Hauptmieter. Von daher kann ich das nicht nachvollziehen. Aber es gab danach keinerlei Forderungen zu fehlender Kaution. Kaution war damals 2450 DM, jetzt von der HW beschrieben als 1252,67€ von denen 353,04€ fehlen sollen.


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