Thema:
Re:Nachtrag: Telefonat mit der Hausverwaltung flat
Autor: king_erni
Datum:16.10.20 14:14
Antwort auf:Re:Nachtrag: Telefonat mit der Hausverwaltung von wolfteam

>>>Die sind tatsächlich der Meinung, dass die 2001 vereinbarte Kaution von 2500DM noch nicht vollständig bezahlt wurde und ich das beweisen muss wenn ich der Meinung bin ich hätte komplett bezahlt. Es gab einen Eigentümerwechsel (@ Telemesse: privater Eigentümer der eine Hausverwaltung eingesetzt hat) und auch mehrere Hausverwaltungswechsel.
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>>Warte mal kurz: die Hausverwaltung wirft dir vor, dass du die Kaution nicht vollständig bezahlt haben sollst, können das aber selbst nicht beweisen und wollen jetzt von dir den Gegenbeweis haben, dass du doch bezahlt hast? Kannste dir nicht ausdenken. Davon ab, dass der Anspruch nach 19 fucking Jahren auch einfach mal derbe verjährt ist. Ich würd denen mal vorschlagen, dass sich sich dezent ins Knie ficken können. Und wenn das nicht ausreicht gleich zum Anwalt, den ein nettes Schreiben aufsetzen lassen und dann schauen, wie sich die Arschlöcher aus der Sache rauswinden wollen. Habt ihr damals eigentlich kein Mietkautionskonto eröffnet?
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>Nein, ist an die Hausverwaltung gegangen, damals waren meine Frau und ihre Freundin Mieter. Mir geht es auch weniger darum bei Auszug den vollen Betrag zurück zu bekommen, sondern mich abzusichern und "gut" zu verhalten, dass die mich hier nicht einfach rauswerfen können (wegen Säumigkeit oder so irgendeinem Trick 17. Da kommen Eigentümer in Großstädten ja auf abenteuerliche Ideen wie man so hört.


Geh zum Anwalt und reis denen den Anus auf. Die sind in der Beweislast und müssen dir anhand von Kontoauszügen belegen, dass die Kaution nicht komplett bezahlt wurde. Zudem muss die Kaution verzinst angelegt werden, wenn sie das schon nicht getan haben, dann kannst du denen richtig in den Arsch treten. Sry, aber so wie du dich gerade gibst, werden die am Ende siegen. Es ist Krieg angebrochen mein Lieber, auf zu den Waffen!


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