Thema:
Re:Frage befristeter Mietvertrag (Gewerbeimmobilie) flat
Autor: chifan
Datum:01.10.20 08:21
Antwort auf:Re:Frage befristeter Mietvertrag (Gewerbeimmobilie) von Telemesse

>>Meine Frau hatte letztes Jahr ein Atelier gemietet mit Laufzeit zum 31.12.2020. Die Befristung gab es auf Grund einer Ausnahmegenehmigung der Stadt mit Laufzeit bis zum 31.12.2020, die es den Vermietern erlaubte die Hallen des ehemaligen Industriekomplexes bis dahin für sogenannte „kulturelle Zwecke“ zu nutzen. Im Vertrag heißt es: Den Parteien ist die bis 31.12.2020 befristete Nutzungsgenehmigung der Stadt bekannt, weshalb ein automatisches Ende des Mietvertrages vereinbart ist.
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>>Diese Nutzungsgenehmigung wurde seitens der Stadt bzw. des Gemeinderates verlängert. Als Reaktion darauf, wurden nun nicht sämtliche Ateliers verlängert sondern gekündigt. Man will auf den Flächen jetzt Mundschutz produzieren. Unabhängig davon, dass wir uns direkt an die Gemeinde wenden werden, gibt es eine Möglichkeit bzgl. des Passus eine Kündigung abzuwenden?
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>>PS: Es gibt noch einen weiteren Passus, der lautet, dass der Mietvertrag von beiden Seiten ohne Grund bis spätestens zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum übernächsten Monat gekündigt werden kann. Ist so eine Regelung überhaupt zulässig?
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>>Danke schon einmal im Voraus!
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>Anders als bei einem Mietwertrag für Wohnraum gilt für Gewerbemietverträge keine besondere Schutzwprdigkeit. Es kann also vertraglich ziemlich alles, relativ frei vereinbart werden. Das gilt insbesondere für Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. So wie du es schreibst wurde der Vertrag von vornerein mit festem Ablaufdatum ohne Verlängerungsoption vereinbart. Das erscheint mir rechtlich nicht anfechtbar. Weshalb der Vertrag endet tut dabei, im Gegensatz zu einem Wohnraumvertrag, nichts zur Sache und hat imo lediglich informativen Charakter. Und ja, auch der zweite Passus ist imo rechtlich nicht zu beanstanden. Das ganze macht auf mich den Eindruck einer von seitens des Vermieters ausschließlich übergangsweise gewünschten Vermietung und dies wird auch durch die angesprochenen Passagen klar und deutlich kommuniziert.


Danke! Die Aussage war damals, dass man nicht wisse ob die Ausnahmegenehmigung, die Hallen für kulturelle Zwecke zu nutzen, verlängert wird. Wobei kulturelle Zwecke vor allem bedeutet, große Hochzeiten dort abzuhalten. Den Meisten war schon klar, dass man die Ateliers und Kreativshops vor allem deshalb geschaffen hat, um überhaupt diese Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Keine Ahnung ob der Vorteil für diese in der Nutzung selbst liegt oder ob es noch irgendwelche steuerlichen Vorteile oder Fördermittel dafür gibt. Werde mich mal an den Gemeinde oder den Bezirksbeirat wenden.


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