Thema:
Frage befristeter Mietvertrag (Gewerbeimmobilie) flat
Autor: chifan
Datum:01.10.20 07:35
Antwort auf:Immobilien 5 - Mieten? Kaufen? Wohnen! von Steppenwolf

Meine Frau hatte letztes Jahr ein Atelier gemietet mit Laufzeit zum 31.12.2020. Die Befristung gab es auf Grund einer Ausnahmegenehmigung der Stadt mit Laufzeit bis zum 31.12.2020, die es den Vermietern erlaubte die Hallen des ehemaligen Industriekomplexes bis dahin für sogenannte „kulturelle Zwecke“ zu nutzen. Im Vertrag heißt es: Den Parteien ist die bis 31.12.2020 befristete Nutzungsgenehmigung der Stadt bekannt, weshalb ein automatisches Ende des Mietvertrages vereinbart ist.

Diese Nutzungsgenehmigung wurde seitens der Stadt bzw. des Gemeinderates verlängert. Als Reaktion darauf, wurden nun nicht sämtliche Ateliers verlängert sondern gekündigt. Man will auf den Flächen jetzt Mundschutz produzieren. Unabhängig davon, dass wir uns direkt an die Gemeinde wenden werden, gibt es eine Möglichkeit bzgl. des Passus eine Kündigung abzuwenden?

PS: Es gibt noch einen weiteren Passus, der lautet, dass der Mietvertrag von beiden Seiten ohne Grund bis spätestens zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum übernächsten Monat gekündigt werden kann. Ist so eine Regelung überhaupt zulässig?

Danke schon einmal im Voraus!


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