Thema:
Re:Unbedingt die 28"-Version nehmen flat
Autor: membran
Datum:30.09.20 13:29
Antwort auf:Unbedingt die 28"-Version nehmen von heer

>Was anzumerken ist: die Beleuchtung ist zwar StVZO-Konform, aber das gesamte Rad ist m.E. nicht StVZO-konform (fehlende Reflektoren in den Laufrädern).

Das ist ja interessant. Wir haben uns für die Sommermonate von diesem Fahrrad-Verleih-Startup "Swapfiets" zwei Fahrräder geleast (ganz angenehm, wenn was mit dem Fahrrad ist, wird's vor Ort repariert oder man bekommt einfach gleich ein Neues) und die kamen ohne Katzenaugen. Ich hatte da für 5 Euro welche nachgekauft und drangebaut, aber das war zu unserer Sicherheit. Ich war jetzt davon ausgegangen, dass wenn die einem ein Fahrrad ohne Katzenaugen hinstellen, dass die nicht nach StVZO zwingend vorgesehen sind.

Das ist doch dann eigentlich nicht akzeptabel, dass die einem kein verkehrssicheres Fahrrad aushändigen, oder?

Edit: Vielleicht haben sie reflektierende Radstreifen genommen, das ist laut google auch akzeptabel. Muss ich mal überprüfen.

"Die bisherige Fahrrad-Reflektoren-Pflicht, wonach “mindestens zwei um 180° versetzt angebrachte, seitlich wirkende, gelbe Speichenrückstrahler an den Speichen beider Räder” vorhanden sein müssen, gilt natürlich weiterhin, siehe § 67 Abschnitt 5.

Ausdrücklich als Mindestbestückung anerkannt sind vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassene weiße Fahrrad-Speichenreflektoren oder weiße reflektierende Streifen an den Reifen oder Felgen.
"


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