Thema:
Entfernungspauschale bei verschiedenen Geschäftsstellen flat
Autor: Evilution-X
Datum:29.09.20 14:27
Antwort auf:Dinge, die ihr schon immer mal erklärt haben wolltet,187 von Killersepp

Ich fange ab dem 01.10. einen neuen Job an. Im Arbeitsvertrag habe ich als Dienstsitz Geschäftsstelle A stehen.
Nun bin ich zur Einarbeitung und darüber hinaus wahrscheinlich öfter in Geschäftsstelle B.

Wie erfasse ich das korrekt für die Entferungspauschale in meiner Steuererklärung? Ich nehme an, einfach den Weg vom Wohnort zu Geschäftsstelle B?


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