Thema:
Re:ich steche einen Fremden ab und muss nicht ins Gefängnis flat
Autor: K!M
Datum:22.09.20 09:06
Antwort auf:Re:ich steche einen Fremden ab und muss nicht ins Gefängnis von Lynne

>>Die Voraussetzungen für Untersuchungshaft liegen in Deutschland vergleichsweise hoch, und mit Hinblick auf unsere Vergangenheit und den Missbrauch des Justizapperates durch zwei Diktaturen ist das auch nachvollziehbar.
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>>Die Forumsjuristen können das sicher besser darlegen, aber Untersuchungshaft ist keine „Strafe“, darf sie auch nicht sein, da sie vor der Verurteilung stattfindet.
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>>Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder eine nachvollziehbare Gefahr weiterer Straftaten vorliegt.
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>>Wenn das alles unwahrscheinlich erscheint, gibt’s auch keine Untersuchungshaft. Tatsächliche Haft nach einer Gerichtsverhandlung ist natürlich aber vollkommen möglich und hat mit der Entscheidung über die Untersuchungshaft nix zu tun. Dazu muss aber natürlich erst mal das Gerichtsverfahren stattfinden, was es hier noch nicht hat.
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>Finde ich auch durchaus vernünftig für viele Arten von Verbrechen, bei schwerer Körperverletzung, dazu noch mit einer Waffe wie in diesem Fall, finde ich das aber irgendwie nicht ausreichend.


Vielleicht hat er direkt gestanden und einem beschleunigten Verfahren zu gestimmt. Dazu kommt, dass er ist Minderjährig. Vielleicht hat er in den kommenden Wochen wichtiger Termine wie Prüfungen oder ähnliches. Wenn er diese verpasst verschlechtert sich seine Sozialprognose, weil er sein Ausbildung nicht beenden kann. etc. pp.

Es gibt so viele denkbare Umstände, die das erklären können.


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