Thema:
Re:ich steche einen Fremden ab und muss nicht ins Gefängnis flat
Autor: SidVicious (deaktiviert)
Datum:22.09.20 08:40
Antwort auf:ich steche einen Fremden ab und muss nicht ins Gefängnis von hitkiste

Die Voraussetzungen für Untersuchungshaft liegen in Deutschland vergleichsweise hoch, und mit Hinblick auf unsere Vergangenheit und den Missbrauch des Justizapperates durch zwei Diktaturen ist das auch nachvollziehbar.

Die Forumsjuristen können das sicher besser darlegen, aber Untersuchungshaft ist keine „Strafe“, darf sie auch nicht sein, da sie vor der Verurteilung stattfindet.

Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder eine nachvollziehbare Gefahr weiterer Straftaten vorliegt.

Wenn das alles unwahrscheinlich erscheint, gibt’s auch keine Untersuchungshaft. Tatsächliche Haft nach einer Gerichtsverhandlung ist natürlich aber vollkommen möglich und hat mit der Entscheidung über die Untersuchungshaft nix zu tun. Dazu muss aber natürlich erst mal das Gerichtsverfahren stattfinden, was es hier noch nicht hat.


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