Thema: |
|
||
Autor: | Lord Chaos | ||
Datum: | 21.09.20 18:19 | ||
Antwort auf: | Re:Polizeigewalt revisited von D@niel | ||
>Was machen die eigentlich in seiner Wohnung? Wegen Ruhestörung, auch wenn es wiederholt ist, muss er die doch nicht reinlassen? Und um das Betreten der Wohnung gerichtlich zu beschließen, ist die Schwelle doch recht hoch. > >[https://dejure.org/gesetze/PolG/31.html] Nein, muss man nicht. Es passiert aber leider auch oft, dass die Polizei das etwas lockerer auslegt, auch gerne mit dem Verweis "Gefahr in Verzug". Bei einem ehemaligen Kollegen wurde mal die Tür geöffnet, während er im Bett lag - weil die Polizei im Hausflur Gras gerochen hat, während sie wegen eines anderen Einsatzes da war. Auch ohne jede Vorwarnung, sein Anwalt hat ihm nur geraten, da keine große Welle zu machen, weil er mit seinem Krümel noch relativ gut weggekommen ist. |
|||
< antworten > | |||