Thema:
Re:Schön das du direkt wieder provozieren möchtest. flat
Autor: D@niel
Datum:21.09.20 12:04
Antwort auf:Re:Schön das du direkt wieder provozieren möchtest. von Lord Chaos

>>>>Es ist schlicht egal ob er provoziert hat und die Polizisten angefressen waren. Damit müssen sie umgehen können. Und ja mir ist klar, dass das leicht gesagt ist. Aber dieser Anspruch ist für mich alternativlos.
>>>
>>>Genau das war mein Punkt...
>>
>>Nein, Dein Punkt war, Telemesse unmotiviert mit einem Oneliner von der Seite anzumachen. Andernfalls hättest Du "Deinen Punkt" artikuliert. Hier geht es nur noch darum, den vermeintlichen Gegner anzumotzen. Zumal Telemesses Punkt durchaus eine Diskussionsgrundlage darstellen würde.
>
>Wenn du meinst. Ich seh das eher als Nebelkerze, denn selbst grobe Beleidigungen rechtfertigen in dem Fall kaum, dass hier ein Polizist vollkommen übers Ziel hinausgeschossen ist.
>Dein Link ist übrigens wenig aussagekräftig, denn da ist die Rede von Privatpersonen und nicht von Polizisten im Einsatz.
>
>Ich habe diesbezüglich auch mal Google bemüht:
>
>Trotzdem gilt: Wer von Staats wegen bestellt und bezahlt wird, sich Angriffen auszusetzen, kann private (!), aufs Individuum bezogene Notwehrrechte in der Regel nicht geltend machen. Die Befugnisse der Polizeibehörden, auch solche der Gewaltausübung, sind in den Polizeigesetzen im Einzelnen geregelt. Wendete man daneben auch noch die allgemeinen Regeln an, würden die – aus guten Gründen bestehenden – Grenzen des Polizeirechts obsolet.  
>
>[https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht/seite-5]
>
>Und zumindest passt das auch gut zu dem, was uns auf der Wiesn vermittelt wurde - nicht handgreiflich werden, zumindest nicht auf die Art und Weise, selbst wenn dich der Gast sonstwas heißt.


Ich weiß nicht, was Du mir sagen willst. Weder Telemesse noch ich rechtfertigen die Tätlichkeit des Polizisten. Der Link, den ich gepostet habe, soll auch nicht "beweisen", dass irgendetwas irgendwie war. Ich fand aber, dass das ein interessanter Aspekt war. Eigentlich war ich auf der Suche danach, wie in Urteilen wegen Körperverletzung eine vorangegangene Beleidigung mildernd berücksichtigt wird. Weil ich nämlich recht sicher bin, dass Gerichte auch das im Kontext betrachten werden.

Hätte der Polizist zuschlagen dürfen? Nein, natürlich nicht. Hätte er die Beleidigungen (setzen wir mal voraus, dass die gefallen sind) ertragen sollen? Ja, auf jeden Fall. Und dem jungen Mann hinterher per Anzeige klargemacht, dass er dumm gehandelt hat. Ist es richtig, dass ein Verfahren gegen ihn eröffnet wurde? Aber hallo, ja. Spielt es keine Rolle, ob der Polizist unvermittelt aus der Kalten oder nach einer Beleidigungs-Tirade zugeschlagen hat? Nein, natürlich spielt es eine Rolle.

Im Übrigen würde ich Dir sogar zustimmen, dass die Polizisten die Situation stark in ihrem Sinne auslegen werden. Einfach, weil das schon sehr oft passiert ist. Die Art und Weise, wie Du das aber bereits als gesetzt siehst, stört mich. Beide Versionen sind möglich. Ohne den zugehörigen Ton wird es wohl schwierig, die Wahrheit herauszufinden.


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