Thema:
Re:Schön das du direkt wieder provozieren möchtest. flat
Autor: Lord Chaos
Datum:21.09.20 11:43
Antwort auf:Re:Schön das du direkt wieder provozieren möchtest. von D@niel

>>>Es ist schlicht egal ob er provoziert hat und die Polizisten angefressen waren. Damit müssen sie umgehen können. Und ja mir ist klar, dass das leicht gesagt ist. Aber dieser Anspruch ist für mich alternativlos.
>>
>>Genau das war mein Punkt...
>
>Nein, Dein Punkt war, Telemesse unmotiviert mit einem Oneliner von der Seite anzumachen. Andernfalls hättest Du "Deinen Punkt" artikuliert. Hier geht es nur noch darum, den vermeintlichen Gegner anzumotzen. Zumal Telemesses Punkt durchaus eine Diskussionsgrundlage darstellen würde.


Wenn du meinst. Ich seh das eher als Nebelkerze, denn selbst grobe Beleidigungen rechtfertigen in dem Fall kaum, dass hier ein Polizist vollkommen übers Ziel hinausgeschossen ist.
Dein Link ist übrigens wenig aussagekräftig, denn da ist die Rede von Privatpersonen und nicht von Polizisten im Einsatz.

Ich habe diesbezüglich auch mal Google bemüht:

Trotzdem gilt: Wer von Staats wegen bestellt und bezahlt wird, sich Angriffen auszusetzen, kann private (!), aufs Individuum bezogene Notwehrrechte in der Regel nicht geltend machen. Die Befugnisse der Polizeibehörden, auch solche der Gewaltausübung, sind in den Polizeigesetzen im Einzelnen geregelt. Wendete man daneben auch noch die allgemeinen Regeln an, würden die – aus guten Gründen bestehenden – Grenzen des Polizeirechts obsolet.  

[https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht/seite-5]

Und zumindest passt das auch gut zu dem, was uns auf der Wiesn vermittelt wurde - nicht handgreiflich werden, zumindest nicht auf die Art und Weise, selbst wenn dich der Gast sonstwas heißt.


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