Thema:
Re:Schön das du direkt wieder provozieren möchtest. flat
Autor: D@niel
Datum:21.09.20 11:08
Antwort auf:Re:Schön das du direkt wieder provozieren möchtest. von Telemesse

>>>Und ich habe lediglich nach der Quelle der Behauptung gefragt.
>>
>>Ja, nur war nicht das Thema, was der Auslöser war. Denn selbst wenn es so war, wie von der Polizei beschrieben, denkst du nicht auch, dass das Verhalten des Polizisten ein absolutes NoGo war?
>
>Die offizielle Darstellung ist für mich durchaus nachvollziehbar. Dem Polizisten gehen nach wiederholten Provokationen die Nerven durch und er haut hin. Natürlich ist das in nicht in Ordnung, darf nicht passieren und natürlich muss das entsprechend sanktioniert werden. Wenn jetzt aber behauptet wird, es hätte keine nennenswerte Provokation gegeben, würde es das ganze für mich noch mal auf ein anderes Level heben. Insofern wäre es durchaus interessant einen Beleg für diese Behauptung einzusehen.


Was im Übrigen auch bei einem Verfahren gegen den Polizisten Berücksichtigung finden würde, wenn dem so wäre.

Ich habe mal eben Google angeworfen und spontan das hier gefunden:

[https://www.rechtsanwaelte-hannover.eu/2014/10/27/was-ist-eigentlich-durch-notwehr-gerechtfertigt/]

"Ist es jedoch ein Schwall von Beleidigungen und hört dieser innerhalb von einer oder zwei Minuten nicht auf, darf man sich gegen diese Beleidigungen wehren; und das notfalls auch mit Gewalt. Natürlich ist darauf zu achten, dass eine Gewaltanwendung angemessen sein muss und beendet werden muss, sobald der Angreifer mit den Beleidigungen aufhört."

So gesehen spielt die Frage, ob der junge Mann den Polizisten (vielleicht sogar fortwährend) beleidigt hat oder nur "uneinsichtig" und "etwas forsch" war, sogar eine große Rolle, denn es könnte den Unterschied zwischen Körperverletzung und Notwehr ausmachen. Was ich interessant finde, denn ich hätte nicht gedacht, dass Gewalt gegen Beleidigungen überhaupt angemessen sein könnte.


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