Thema:
Re:WTF: Besitzübergang bei Probefahrt vom Fahrzeug flat
Autor: Matt
Datum:19.09.20 11:56
Antwort auf:WTF: Besitzübergang bei Probefahrt vom Fahrzeug von PartyPaul

Ist es nicht vielmehr so, dass sich das Urteil vor allem auf die Frage bezieht, ob die Käuferin rechtmäßig Eigentum an dem Fahrzeug erworben hat?

Die Rechte des vorigen Besitzers werden ja insofern nicht beschnitten, als dass er Anspruch auf den Erlös aus dem Verkauf hat. Doof, dass der Verkäufer nicht bekannt ist.  Aber auch selbst schuld. Das Autohaus hat den Verkauf quasi begünstigt, da es das Fahrzeug ohne es zu beaufsichtigen oder zu überwachen herausgegeben hat. Es wurden gefälschte ausländische Papiere vorgelegt, was sicher fahrlässig war.

Das hat wenig bis keine Konsequenzen für Privatleute, außer das es nun hin und wieder begleitete Probefahrten geben wird, wenn man im Autohaus nicht persönlich bekannt ist. Autovermietungen werden sicher auch bei gewissen Fahrzeugkategorien vorsichtiger werden und beispielsweise Kreditkarten verlangen.


< antworten >