Thema:
Ist kein Polizeskandal, sondern mediale Vorverurteilung flat
Autor: ChRoM
Datum:19.09.20 08:32
Antwort auf:NSU 2.0: Adresse v. Böhmi von Polizeicomputer abgerufen von Pezking

"Böhmermann-Daten von Polizei-Computer illegal abgerufen" ist in schönes Beispiel für Vorverurteilung. Nazivorwürfe gegen die Polizei? Immer feste druff, wird schon was dran sein, journalistische Sorgfaltspflicht my ass.

War aber ein Griff ins Klo. Es handelte sich laut Polizei um eine dokumentierte Abfrage im Rahmen einer Anzeigebearbeitung. Auch den Zeitpunkt der Abfrage hat das Möchtegern-Enthüllungsblatt falsch dargestellt. Laut FR ist die Abfrage wenige Tage vor Versand der Drohmail passiert. Stimmt nur nicht, die Abfrage war ein Jahr vorher. Da stellt sich dann allerdings die spannende Frage, ob der Journalist blind vor Begeisterung über den vermeintlichen Scoop die Diskrepanz bei der Jahreszahl schlicht nicht gecheckt hat, was peinlich wäre. Oder ob ein Tippgeber gezielt falsch informiert hat, um die Polizei in ein schlechtes Licht zu rücken. Wird sich natürlich alles nicht aufklären. Was hängenbleiben wird: Alles Nazis bei der Polizei.

[https://www.spiegel.de/panorama/leute/jan-boehmermann-datenabfrage-hatte-laut-polizei-dienstliche-gruende-a-c4a7163d-c3d5-4fce-9cdd-cf6bcf75e4f5]


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