Thema:
Re:WTF: Besitzübergang bei Probefahrt vom Fahrzeug flat
Autor: K!M
Datum:18.09.20 16:45
Antwort auf:WTF: Besitzübergang bei Probefahrt vom Fahrzeug von PartyPaul

so richtig verstehen tue ich es auch nicht. Es scheint aber wichtig zu sein, dass der Händler den Wagen ja freiwillig an den Dieb zur Testfahrt gegeben hat. und der Käufer nicht wissen konnte, dass der Wagen gestohlen ist.

Die Ansprüche des Autohauses gegenüber dem Dieb sind davon ja nicht berührt.
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