Thema:
Bayern: Keine Akten zu Corona-Beschlüssen flat
Autor: K!M
Datum:18.09.20 09:47
Antwort auf:Politik in Europa, Deutschland und Ländern - Teil 12 von Matze

Die Corona-Maßnahmen haben die Grundrechte eingeschränkt. Ob das verhältnismäßig war, soll jetzt juristisch geklärt werden. Doch dabei kam heraus, dass es laut Gesundheitsministerium keine Akten zu den Entscheidungsprozessen gibt.

Ah, klever! In Sachsen fallen Akten ja mal gerne in den Schredder. Aber wenn es die Akten gar nicht erst gibt...

Der Jurist Gerrit Manssen von der Universität Regensburg sagt, es könne eigentlich nicht sein, dass es gar keine Akten gebe. Zwar gebe es keine ausdrücklichen gesetzlichen Anweisungen dazu, aber dennoch müsste eine rechtsstaatliche Verwaltung ihre Entscheidungen dokumentieren, damit die Gerichte sie hinterher überprüfen können, so der Juraprofessor Gerrit Manssen. Schließlich hätten die Corona-Maßnahmen Grundrechte eingeschränkt.

Die deutschen lieben Akten und Papierkram und wollen immer alles ganz genau haben, warum sollte es da eine gesetzliche Anweisung zugeben?! Gut, die Preußische Tugenden kommen in Bayer halt nicht so gut an...

[https://www.br.de/nachrichten/bayern/staatsregierung-keine-akten-zu-corona-beschluessen,SA6NyUL]


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