Thema:
Re:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit flat
Autor: Boabdil
Datum:17.09.20 09:49
Antwort auf:Re:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit von king_erni

>>Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zum Baujahr vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden.
>>
>Nein, das bedeutet schlicht nur, dass es keine Unterlagen mehr gibt. Du hast aber bei einer Immobilie mit diesem Alter einen Bestandsschutz und könntest dir daher diesen Tempel der Hässlichkeit gerne kaufen :D
>


Das Teil ist wirklich potthäßlich. Von jeder Perspektive aus. Und innen musst du auch noch ordentlich kernsanieren. Aber naja, zurzeit ist jeder, der ein Eigenheim kaufen möchte, ziemlich verzweifelt.


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