Thema:
Re:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit flat
Autor: king_erni
Datum:16.09.20 16:26
Antwort auf:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit von Evilution-X

>Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zum Baujahr vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden.
>

Nein, das bedeutet schlicht nur, dass es keine Unterlagen mehr gibt. Du hast aber bei einer Immobilie mit diesem Alter einen Bestandsschutz und könntest dir daher diesen Tempel der Hässlichkeit gerne kaufen :D


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