Thema:
Re:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit flat
Autor: Evilution-X
Datum:15.09.20 14:20
Antwort auf:Re:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit von Telemesse

>Wenn sich aus der tatsächlichen Bebauung keine Anhaltspunkte ergeben die einer Baugenehmigung entgegenstehen (D.h. Bebauung entspricht dem Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan, Abstandsflächen sind eingehalten etc.) kannst du diese natürlich auch im Nachhinein immer beantragen.
>Beim Verkauf von Gebrauchten Häusern wird übrigens in den allerwenigsten Fällen nach einer damaligen Baugenehmigung gefragt oder diese angefordert. D.h. man geht in der Regel davon aus das es sich nicht um illegale Bauten handelt. Der Verkäufer hat hier auch nur eine Aufklärungspflicht wenn er Kenntniss rechstwidriger Umstände hat.


Interessant, danke! Aber das sind alles Dinge, die einem Sachverständigen auffallen sollten, oder?


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