Thema:
Re:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit flat
Autor: Taz
Datum:15.09.20 11:48
Antwort auf:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit von Evilution-X

Aber das heißt doch eigentlich auch bitte, dass man weder noch beweisen kann. Und man müsste also erstmal nachweisen, dass es illegal gebaut wurde. Wovon jetzt ja auch nicht wirklich auszugehen ist.

Wenn die nix haben, weshalb sollten sie also ein Verfahren zur Prüfung einer Rechtmäßigkeit anstellen und so einen Aufwand für sehr wahrscheinlich gar nix betreiben?

Da musst du doch schon ein Verhältnis mit der Partnerin/dem Partner des Leiters der Baubehörde haben, und er will dich daher einfach nur fertigmachen.
Werd Eunuch, Thema erledigt...


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