Thema:
Re:Nö! flat
Autor: jabbathehutt
Datum:15.09.20 09:07
Antwort auf:Re:Nö! von Telemesse

>>Wenn er öffentlich gegen die "Vorverurteilung" angeht in dem Wissen, dass er bereits das VERGEHEN gestanden hat, oder auch nur Teile davon, so ist das Vorgehen des Gerichtes zur (Er-)Klärung durchaus rechtens und richtig.
>>
>>Der Tatvorwurf ist Besitz und Verbreitung.
>>Was er davon gestanden hat wissen wir tatsächlich nicht.
>>
>>Seinen Ruf hat er aber selbst zerstört- nicht sein Anwalt wegen Falschberatung oder die Staatsanwaltschaft oder das Gericht oder von mir aus Oliver Pocher.
>>Nur er hat sich entschieden, die Bilder und Videos zu besitzen.
>>
>>Und die Gründe sind mir ziemlich egal.
>
>Mal unabhängig von dem Fall hier. Ab wann darf eine Staatsanwalt den Anklagepunkte veröffentlichen bzw. was und wann darf veröffentlicht werden.


Die Staatsanwaltschaft teilt regelmäßig mit, was gegen wen ermittelt wird.
Die Staatswanwaltschaft hat sogar ne eigene Pressestelle.
Natürlich geht das nur auf Nachfrage- deshalb wird das auch hauptsächlich öffentlichkeitswirksam.
aber es gibt auch Mitteilungen wenn gegen örtlich bekannte Gastronomen ermittelt wird z.b.

Anders als im Steuerrecht- dort gibt es z.b. das Steuergeheimnis nach 30AO...

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