Thema:
Re:Nö! flat
Autor: Kilian
Datum:15.09.20 08:50
Antwort auf:Nö! von jabbathehutt

>Wenn er öffentlich gegen die "Vorverurteilung" angeht in dem Wissen, dass er bereits das VERGEHEN gestanden hat, oder auch nur Teile davon, so ist das Vorgehen des Gerichtes zur (Er-)Klärung durchaus rechtens und richtig.

Wie kommst du darauf, dass er öffentlich dagegen vorgegangen ist?

Noch mal: Solange er nicht verurteilt ist, muss so ein sensibles Thema so behandelt werden, dass bei einem Freispruch kein Schaden am Belangten haften bleibt. Wie soll das bitte funktionieren, wenn die Staatsanwaltschaft und dann auch noch das Gericht Details zur Anklage in Presseerklärungen raushauen?


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