Thema:
Re:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit flat
Autor: sCAP
Datum:14.09.20 16:45
Antwort auf:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit von Evilution-X

>Ich klicke mich gerade mal wieder durch das Gruselkabinett der Angebote unter 400K€ für Bochum und Umgebung auf Immobilienscout und bin bei der folgenden Formulierung stutzig geworden:
>
>Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zum Baujahr vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden.


Heisst für mich im schlimmsten Fall, dass die Butze illegal gebaut wurde.
Glaube ich aber nicht.

Sollte es aber doch zum Worst Case kommen, müsste man schlimmsten Falls abreissen.
Allerdings gibt es da auch noch eine Bestandsschutzregelung.
Merkwürdig ist nur das sämtliche Unterlagen abhanden gekommen sein sollen, sowohl bei der Gemeinde als auch beim ehemaligen Bauherren, was durchaus auf einen Schwarzbau hindeuten könnte.


< antworten >