Thema:
Noch ne Frage zur Kurzarbeit flat
Autor: 677220
Datum:14.09.20 16:27
Antwort auf:Dinge, die ihr schon immer mal erklärt haben wolltet,187 von Killersepp

Was passiert eigentlich, wenn die Agentur für Arbeit die Zahlung von Kurzarbeitergeld ablehnt?

Die Gewerkschaften empfehlen für diesen Fall nochmal extra in der entsprechenden Betriebsvereinbarung festzulegen, dass dann das volle Gehalt ausgezahlt wird.

In einer Arbeitshilfe der Agentur für Arbeit heißt es, dass in diesem Falle das (von Betrieb in der Regel schon verauslagte) KUG rückabgewickelt werden MUSS und der volle Lohn gezahlt werden MUSS.

Wenn das also ein MUSS ist, wozu es extra nochmal erwähnen, wie bei den Gewerkschaftvorschlägen.

Matt hat dazu unten nachfolgendes geschrieben, und darauf würde es ja hinauslaufen, wenn es legitim wäre, dass Betriebe, denen KUG nicht erlaubt wird, dann halt einfach selber Arbeit und Entgelt nach Gutdünken einschränken, ist immer noch weniger Belastung als bei Vollarbeit.

"Die Vereinbarung, welche ihr vorgelegt wurde, war vollkommen absurd und enthielt unter anderem die Klausel, dass der AG jederzeit Kurzarbeit einführen darf, auch wenn dieser nicht durch die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt würde. Dann würde der AG Lohn nur noch in Höhe der gesetzlichen Regelung bezahlen. Sprich er könnte jederzeit AN auf 60% bzw. 67%! unterfahren, auch nur einzelne Arbeitnehmer. Da dies willkürlich erscheint und auch als dauerhafter Vertragsbestandteil eingeführt wurde, hat sie es nicht unterschrieben."


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